XXX Décret du Præsidium du Soviet Suprême du 28 août 1941 (version allemande)

Nachrichtenblatt des Obersten Sowjets der UdSSR, 1941, Nr. 38, Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 28.8.1941

„Über die Umsiedlung der Deutschen des Wolgagebietes“

„Entsprechend glaubwürdigen Nachrichten der Militärbehörden befinden sich in den Wolgagebieten unter der dortigen deutschen Bevölkerung Tausende und Zehntausende von Diversanten und Spionen, die auf ein von Deutschland zu gebendes Signal Sabotageakte in den von den Wolgadeutschen besiedelten Gebieten auszuführen haben. Keiner der im Wolgagebiet ansässigen Deutschen hat den Sowjetbehörden die Anwesenheit einer so großen Zahl von Diversanten und Spionen unter der Wolgadeutschen gemeldet; infolgedessen verbirgt die deutsche Bevölkerung an der Wolga die in ihrer Mitte befindlichen Feinde des Sowjetvolkes und der Sowjetmacht. Im Falle von Diversionsakten, die auf ein Signal aus Deutschland durch deutsche Diversanten und Spione im Gebiet der Wolgadeutschen ausgeführt werden sollten, wird die Sowjetregierung gezwungen sein, entsprechend den zur Kriegszeit geltenden Gesetzen Strafmassnahmen gegen die gesamte deutsche Bevölkerung des Wolgagebietes zu ergreifen. Um aber unerwünschte Ereignisse dieser Art zu vermeiden und Blutvergießen zu verhindern, hat das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR es für notwendig befunden, die gesamte deutsche Bevölkerung der Wolgagebiete in andere Gebiete umzusiedeln, und zwar derart, dass den Auswanderern Land zugeteilt werden soll und dass sie bei ihrer Neueinrichtung in den ihnen zugewiesenen Siedlungsgebieten vom Staat zu unterstützen sind. Für Zwecke der getrennten Ansiedlung sind ihnen Ackerbaugebiete in den Gauen von Nowosibirsk und Omsk, im Altaigebiet, in Kasachstan und in anderen benachbarten Gegenden zugewiesen worden. Im Zusammenhang damit ist das Staatliche Verteidigungskomitee angewiesen worden, die Aussiedlung der Wolgadeutschen und die Zuweisung von neuem Siedlungsland an die Wolgadeutschen und die Zuweisung von neuem Siedlungsland an die Wolgadeutschen unverzüglich in Angriff zu nehmen.“

Über die administrative Organisation des Territoriums der ehemaligen Republiken der Wolgadeutschen

Im Nachgang zu dem Dekret des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 28. August 1941 „Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Rayons des Wolgagebiets leben“ wird verordnet:

  1. Dem Gebiet Saratow werden folgende Rayons der ehemaligen Republik der Wolgadeutschen einverleibt: Balzer, Solotowskij, Kamenskij, Ternowskij, Kuckujskij, Selmann, Krasnojarskij, Marxstadt, Krasnokutskij, Lisanderheim, Mariental, Eckheim.
  2. Dem Gebiet Stalingrad werden folgende Rayons der ehemaligen Republik der Wolgadeutschen einverleibt: Frank, Erlenbach, Dobrinskij, Pallasowskij, Gmelinskij, Staro-Poltawskij, Ilowatskij.

Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, M. Kalinin

Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, A. Gorkin

Moskau, Kreml, 7. September 1941