XXXIII Extrait du journal Rigaische Zeitung Tevija, 23 septembre 1941

Durchführungsverordnung zum Dekret vom 28.8.1941

„Nach der Haussuchung ist den zur Verbannung bestimmten Personen zu verkünden, dass sie kraft eines Beschlusses der Regierung nach anderen Gebieten der Union verwiesen werden. Bis zur Verladestation wird die ganze Familie in einem Wagen befördert, an der Verladestation müssen jedoch die Familienhäupter in besondere, für sie vorbereitete Eisenbahnwagen verladen werden, die ein zu diesem Zweck eingesetzter Funktionär anweisen wird... ihre Familie werden nach speziellen Ansiedlungsorten in entlegene Gebiete der Union verschickt. Über die bevorstehende Trennung vom Familienhaupt darf ihnen nichts gesagt werden.“