LVII Décret du 3 novembre 1972 (version allemande)

Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 3. November 1972 über die Aufhebung der Einschränkungen in der Wahl des Wohnsitzes, die früher für einzelne Kategorien von Bürgern vorgesehen waren.

Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR

Über die Aufhebung der Einschränkungen in der Wahl des Wohnsitzes, die früher für einzelne Kategorien von Bürgern vorgesehen waren.

Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR beschließt:

Die Einschränkungen in der Wahl des Wohnsitzes, die durch Erlasse des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vorgesehen waren vom 13. Dezember 1955 für Deutsche und deren Familienmitglieder ; vom 27. März 1956 für Griechen, Bulgaren, Armenier und deren Familienmitglieder ; vom 22. September 1956 für ehemalige griechische und türkische Bürger und iranische Staatsangehörige, die die sowjetische Staatsbürgerschaft erworben haben ; für griechische und türkische Bürger und iranische Staatsangehörige ; für ehemalige griechische und türkische Bürger und iranische Staatsangehörige – staatenlose Personen – werden aufgehoben.

Als Leitrichtlinie wird festgelegt, daß Personen, die im Besitz der Staatsbürgerschaft der UdSSR sind und auf die sich die genannten Einschränkungen erstreckten, sowie deren Familienmitglieder ebenso wie alle anderen sowjetischen Bürger das Recht haben, den Wohnsitz auf dem gesamten Territorium der UdSSR entsprechend den geltenden Rechtsnormen über den Arbeitsnachweis und die Paßordnung zu wählen, Ausländer und staatenlose Personen – entsprechend den Rechtsakten über die Regelung der Wohnsitznahme in der UdSSR durch Ausländer und staatenlose Personen.

Das Justizministerium der UdSSR wird beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium des Innern der UdSSR, dem Komitee für Staatssicherheit beim Ministerrat der UdSSR Vorschläge einzubringen, die darauf hinauslaufen, diejenigen Rechtsakte, welche Einschränkungen in der Wohnsitznahme für ehemals aus ihren Ansiedlungsorten in andere Regionen der UdSSR umgesiedelten Personen einzelner Nationalitäten vorsehen, als außer Kraft getreten zu qualifizieren.

Der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, N. Podgornyj

Der Sekretär des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR, M. Georgadze

Moskau, Kreml

3. November 1972

Source : http://www.russlanddeutschegeschichte.de