Die historische Schule entstand als Reaktion auf verschiedene Theorien, die Dogmenhistoriker als Wegbereiter ansehen. So wird in der Literatur veranschaulichend auf den Kameralismus, die historische Schule der Rechtswissenschaften von Savigny sowie auf Friedrich List verwiesen. Außerdem sollen der deutsche Idealismus Fichtes sowie die romantische Nationalökonomie Adam Müllers insbesondere auf die ältere historische Schule eingewirkt haben. Als sich widersprechende Einflüsse werden schließlich die sozialen Wirtschaftstheorien des neunzehnten Jahrhunderts und der naturrechtliche Liberalismus Adam Smiths genannt, 122 wobei die Entwicklung der Aufklärungsökonomik durch Ricardo auch eine besondere Rolle spielt.
Doch viele der in diesen Lehren entwickelten Thesen überschneiden sich. So wiederholt die romantische Nationalökonomie die Kritik des deutschen Idealismus an der naturrechtlichen Philosophie der Aufklärung. Den Idealismus findet man sogar als „Vorromantik“ bezeichnet. 123 Ferner deutet Adam Müller die spätere Hauptthese der Schule Savignys bereits an. 124 Ausgangspunkt der Arbeit von List ist eine Kritik, die sich gegen den englischen Liberalismus – besonders die Schule Smiths – richtet, und die schon bei Müller skizziert war. Auf das Wohl der nationalen Wirtschaftsentwicklung fokussiert, nähert sich sein Protektionismus dem idealistischen, „geschlossenen Handelsstaat“ Fichtes. Schließlich pflegen die romantische Nationalökonomie und Friedrich List den „Kult des Staates“, der den deutschen Idealismus und Sozialismus kennzeichnet. 125
Ne quid nimis kann man das Ensemble der Thesen, aus dem sich die historische Schule herauskristallisiert, anhand des Kameralismus, der romantischen Nationalökonomie und der Vorstellungen Friedrich Lists summarisch erfassen. Um die deutschen Vorgänger der historischen Schule anschaulich darzustellen, gilt es daher, sich auf die Beschreibung dieser drei Gedankengebäude zu konzentrieren. Parallel werden sie der angelsächsischen Ökonomik von Smith und Ricardo gegenübergestellt.
Rieter [1994: 133-136].
Baxa [1926: 117-118].
Koehler [1980: 94]. In der Tat nimmt Adam Müller bereits vorweg, dass die Rechtsverfassung einer Gesellschaft keine endgültige Form kennt, da sich die Seele eines Volkes im Laufe eines geschichtlichen Prozesses stetig wandelt.
Piettre & Reslob [1986: 168-169; 220-221].