1.2.7. Beschränken der interdisziplinären Arbeit

Euckens Ordnungstheorie ermöglicht es, Wirtschaftssysteme nach einem sehr detaillierten institutionellen Profil zu unterscheiden, dessen Umrisse weit über die Thematik der Faktorallokation hinausgehen. Wirtschaftliche Institutionen werden jeweils als Ausdruck bestimmter Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Ethik, etc. verstanden. Die Ordnungstheorie versucht demnach, die Idee des „realen Ganzen“ beizubehalten. Für Carsten Herrmann-Pillath distanziert sich Eucken vom „theoretischen Imperialismus“, durch den Ökonomen versuchen, sich von den Sozialwissenschaften abzugrenzen. Zugleich legitimiert die Ordnungstheorie „theoretischen Pluralismus“ aber auch nicht so wie Schmoller, der je nach Untersuchungsobjekt den Hut des Ökonomen, Psychologen, Juristen, usw. aufsetzte. 698 Nach Euckens Auffassung existieren Grenzen zwischen den einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen, die Ökonomen zu respektieren haben. So werden viele Institutionen im „Datenkranz“ abgestellt und exogen betrachtet.

Notes
698.

Herrmann-Pillath [1987: 59-60].